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Zukunftsvisionen im Gedenkjahr: Südtiroler schauen ins Jahr 2059

„Das Land Südtirol“ ist die offizielle Informationszeitschrift der Südtiroler Landesregierung. Zum Gedenkjahr ist am 21. Februar eine Sondernummer erschienen, in der neben der Geschichte vor allem der Zukunft breiter Raum gewidmet wird. Südtiroler Persönlichkeiten haben ihre Zukunftsvision beschrieben. Hier können Sie nachlesen, wie sich Roland Riz und Pietro Tosolini Südtirol im Jahr 20059 vorstellen. Weitere Visionen finden Sie in der Printversion der Landeszeitung.

Roland Riz – Eine Zukunftserzählung

Meran, den 1. Mai 2050. Wir sitzen hier im Schloß Trautmannsdorf und unterhalten uns über die Entwicklung der letzen 50 Jahre in Südtirol. Wir sind uns einig, dass sich das Zeitgeschehen in vier grundsätzlichen Punkten zusammenfassen lässt:
1. Das Menschenbild hat sich durch eine massive Zuwanderung aus aller Welt stark verändert und damit auch die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Struktur Südtirols.
Am 1.1.2050 sind im Handel, im Handwerk und in der Gastronomie die Südtiroler weniger als die Hälfte geworden, d.h. es sind mehr Zuwanderer als Südtiroler in diesen Bereichen tätig.
2. Die Entwicklung der Europäischen Union hat einen Weg eingeschlagen der nicht dem entspricht war wir uns erhofften.
Vor 50 Jahren stellte man sich die Frage: Wird es eine „EU der Staaten“, eine „EU der Regionen und Länder“, eine „EU der Völker“, eine „EU der grenzüberschreitenden Regionen“, eine „EU der geballten Wirtschaftsgebiete“ oder schließlich eine „EU der Gemeinden, Provinzen und Stadtmetropolen“, d.h. eine EU mit einer dezentralisierten Struktur, werden? Leider ist die Entwicklung in Richtung einer EU der Staaten und nicht der Regionen gegangen.
Zudem ist das EU-Parlament nicht aufgewertet worden, weshalb Europa kein effektives gesetzgeberisches Organ hat und der erwünschte Schritt in Richtung einer bundesstaatlichen, föderalistischen Europäischen Union nicht erfolgt ist. Es ist bedauerlich, aber europaweit haben leider noch immer die Staaten das Sagen, und nicht das Volk.
3. Die Südtiroler Autonomie hat sich in unbefriedigender Weise entwickelt.
3.1. Die Vertreter der so genannten „dynamischen Autonomie“ haben im Jahr 2001 (Art. 10 der Verfassungsreform Nr. 3/2001) entscheidend dafür gestimmt, dass das Parlament in Rom das Südtiroler Autonomiestatut an das italienische Verfassungssystem anpassen darf. Diese Anpassung ist auch erfolgt, aber – wie vorauszusehen war – nicht zum Vorteil der Südtiroler.
Sogar der so genannte „Steuer und Finanzföderalismus“ (die Perle der „dynamischen Autonomie“) hat dem Land Südtirol nichts gebracht, da wir heute (1. Mai 2050) auf Landes- und Gemeinde-Ebene weniger Ressourcen haben als vor 50 Jahren.
Der Grund dafür: ein großer Teil unserer Finanzmittel ist für den Süden (Mezzogiorno) abgezweigt worden (Art. 119 der Neuen Verfassung Nr. 3/2001) und wird dort verplämpert.
Hinterher hat man wohl erkannt, dass man niemals das Parlament in Rom hätte ermächtigen dürfen einseitig unser Autonomiestatut abzuändern und dass der Grundsatz des „unabänderbaren, verankerten Autonomiestatuts“ hätte beibehalten werden müssen.
3.2. Die Vertreter der „unabänderbaren Verankerung der Autonomie“ waren hingegen der Meinung, dass es einzig und allein im Wege von gegenseitigen „paritätischen internationaler Verhandlungen und Vereinbarungen“ möglich sei, Veränderungen der verankerten Autonomie herbeizuführen. Keinesfalls durfte das römische Parlament beauftragt werden, einseitig unser Autonomiestatut dem neuen italienischen Verfassungssystem „anzupassen“.
3.3. Zum besseren Verständnis der internationalen Verankerung unserer Autonomie:
Um zu erreichen, dass das zweite Autonomiestatut (1972) und alle bis 1992 ergangenen grundlegenden Durchführungsbestimmungen international verankert werden und bei eventueller Verletzung beim Internationalem Gerichtshof in Den Haag klagbar werden, forderte ich, mit der Unterstützung der Bezirksmänner, dass die Streitbeilegungserklärung abgeändert wird, denn diese bezog sich auf die Rechts- und Sachlage 1969 (rebus sic stantibus) und nicht auf die zwischen 1969 und 1992 für Südtirol erzielten wesentlichen Errungenschaften (Autonomiestatut 1972 und Durchführungsbestimmungen).
Bekanntermaßen hatte die paraphierte Streitbeilegungserklärung von 1969 den Nachteil, dass der Operationskalender im Punkt 3 auf die „Erklärung des italienischen Präsidenten des Ministerrats vor dem Parlament mit zustimmendem Beschluss“ Bezug nahm, der ausdrücklich erklärte, dass die Paketmaßnahmen eine rein innerstaatliche Angelegenheit und Konzession des italienischen Staats seien, der bereits mit dem ersten Autonomiestatut (1948) das Pariser Abkommen voll und ganz erfüllt habe (Anmerkung 1).
Trotz großer Schwierigkeiten, auch in den eigenen Reihen, konnte die Verankerung durchgesetzt werden.
Der wichtigste Punkt anlässlich der Streitbeilegung war, dass in der geänderten und durchgeführten Fassung der Streitbeilegungserklärung die internationale Verankerung der Südtiroler Autonomie (Stand 1992) erreicht werden konnte. Damit durfte die Autonomie Südtirols durch keine einseitige innerstaatliche Verfassungsänderung (Art 138 Verf) in Frage gestellt werden.
Tatsächlich konnte 1992 in letzter Minute eine Abänderung der Streitbeilegungserklärung erwirkt werden und es konnte erreicht werden, dass alle Akte, inbegriffen das Paket vom Jahr 1969 (Anmerkung 2), das Autonomiestatut 1972 und alle bis 1992 erlassenen Durchführungsbestimmungen bei den bedeutenden internationalen Gremien und in Wien (Schutzmacht) offiziell hinterlegt wurden. Somit konnte die weit verbreitete Meinung (Anmerkung 3), dass als Stichtag für die völkerrechtliche Absicherung und Justiziabilität der Südtiroler Autonomie der Tag der Paraphierung des Operationskalenders (1969) und nicht jener der tatsächlichen Streitbeendigung (1992) sei (Anmerkung 4), überwunden werden. So erwirkten wir damals die internationale Verankerung und Justiziabilität aller Bestimmungen der Südtiroler Autonomie (Stand 1992), und somit ist auch der ethnische Schutz der Volksgruppen, sofern sie im Gebiet der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol leben, international abgesichert und gewährleistet worden.
Wenige Tage nach der Hinterlegung der Streitbeilegungserklärung ist die Regierung Andreotti zurückgetreten: Die internationale Absicherung und die Justiziabilität der Südtiroler Autonomie wäre bereits eine Woche später nicht mehr zu erreichen gewesen.
Die internationale Auseinandersetzung über die Frage ob die Südtiroler durch die Beauftragung des Parlaments (Art. 10 VerfGes Nr. 3/2001), die nach 2001 vorgenommenen Änderungen des Statuts akzeptiert haben oder nicht, behängt heute (1. Mai 2050) noch vor dem IGH in Den Haag.
Einstweilen ist aber leider die vom italienischen Parlament beschlossene Schmälerung unserer Autonomie und unserer volklichen Rechte (Sprache, Schule, Proporz usw) bereits in Kraft getreten und rechtswirksam.
4. Lassen wir die Politik beiseite und freuen uns, dass wir heute am 1. Mai 2050 hier in Schloß Trautmannsdorf sitzen und hinaus schauen können auf unser herrliches Heimatland.
Denn darüber sind wir uns alle einig: „Es gibt kein schöneres Land auf dieser Welt“! Und dabei bleibt es!

Anmerkungen:
Anmerkung 1: Aus der Rede des Ministerpräsidenten Mariano Rumor im italienischen Abgeordnetenhaus vom 3. Dezmeber 1969: «Il Governo, quindi, nella sua autonoma determinazione, ha deciso di promuovere dei provvedimenti concreti che valgano ad assicurare la pacifica convivenza e lo sviluppo dei diversi gruppi linguistici residenti in Alto Adige». […] «Il Governo italiano conferma il suo punto di vista, d’aver già applicato l’accordo di Parigi del 5 settembre 1946. Le misure che il Governo ha l’onore di promuovere sono il frutto di autonoma determinazione e confermano la concezione sinceramente democratica che noi abbiamo dei rapporti fra lo Stato e tutti i gruppi della sua popolazione. Per altro, anche tenuto conto di tali misure, il Governo ritiene che la controversia finora esistente tra l’Italia e l’Austria circa l’applicazione del suddetto accordo di Parigi è destinata a perdere la sua ragion d’essere ed il suo contenuto concreto». […] «Le misure proposte sono espressione della inalienabile sovranità italiana ed hanno ed avranno carattere interno ed autonomo. Nessun nuovo accordo, dopo quello Degaspari-Gruber, è stato stipulato tra l’Italia e l’Austria, salvo quello testé parafato – di cui ho dato notizia in questa sede – sul ricorso alla Corte dell’Aja».
Anmerkung 2: Die Meinung, dass das Paket (1969) die Grundlage der Justiziabilität sei, scheint nicht richtig zu sein, denn das italienische Paket mit dem Vorbehalt genehmigt, dass es sich um Maßnahmen handelt, die der italienische Staat „ex Gratia“ gewährt und die sich nicht aus dem Pariser Abkommen ableiten lassen.
Anmerkung 3: Diese Meinung wurde nicht nur von italienischen, sondern auch von einigen österreichischen Politikern geteilt. Leider hat auch Frau Dr. Viktoria Stadlmeier und ihr politischer Freundeskreis diesen nachteiligen Standpunkt vertreten und die Verhandlungen erschwert.
Anmerkung 4: Die diesbezüglichen Verhandlungen wurden 1991/1992 vom SVP-Obmann Roland Riz im Palazzo Chigi mit dem Ministerpräsidenten Giulio Andreotti, im Abgeordnetenhaus mit Außenminister Gianni De Michelis, in Wien, im Palais Metternich mit Botschafter Quaroni und vor allem in Wien und Innsbruck mit Außenminister Alois Mock geführt.


Roland Riz, Jahrgang 1927, Jurist und Rechtswissenschaftler, ab 1958 Abgeordneter zum römischen Abgeordnetenhaus, von 1987 bis 1996 Mitglied des Senats. Von 1976 bis 1979 war Riz erster Vizepräsident des Justizausschusses des Europaparlaments; von 1979 bis 1983 Präsident des Verfassungsausschusses des Abgeordnetenhauses; von 1983 bis 1993 Präsident des Justizausschusses des Senats; von 1995 bis 1996 Präsident des Komitees für die Reform des italienischen Strafgesetzbuches. Von April 1991 bis November 1992 war Riz Obmann der  Südtiroler Volkspartei. Roland Riz war Mitglied aller Kommissionen, die sich mit der Reform des Autonomiestatuts befassten (19er-Kommission, 13er-Kommission, 12er-Kommission, 6er-Kommission; vorbereitender parlamenterarischer Ausschuss für die Statutenreform des Jahres 1972).


Pietro Tosolini - Auf das Wesentliche konzentrieren

Es ist sicherlich schwierig, die Situation unseres Landes im Jahr 2059 vorherzusehen; ich werde dennoch versuchen, einige Ideen darüber einzubringen, wie sich die Dinge in Zukunft entwickeln könnten.

Meiner Ansicht nach könnte es eine zunehmend engere Zusammenarbeit zwischen den drei Sprachgruppen geben, um die sowohl im Alltag als auch in den „großen Dingen“ herrschenden Probleme zu lösen. Ich hoffe auch, dass es die perfekte Zweisprachigkeit geben wird, damit unsere Menschen in Harmonie miteinander leben können, ohne dass sich eine Gruppe von der anderen beherrscht fühlt. Die Sprachenkenntnisse werden den Menschen nicht nur große Fortschritte im kulturellen und sozialen Bereich ermöglichen, sondern auch im wirtschaftlichen Bereich, weil sie sich dadurch von Palermo bis Hamburg und von Wien bis Basel zu Hause fühlen und dort ihre Tätigkeit ausüben können – in einem Gebiet also, das von über 150 Millionen Menschen bewohnt wird. Diesbezüglich möchte ich daran erinnern, dass sich auch Andreas Hofer als Wirt, Viehhändler und Warentransporteur zur Erleichterung und Förderung seiner Tätigkeit ins benachbarte Welschtirol, das heutige Trentino, begeben hat, um die italienische Sprache zu erlernen.

Ich glaube, dass in der Politik der Föderalismus zunehmend gestärkt wird, damit die Probleme der einzelnen Gebiete direkt an Ort und Stelle von Menschen gelöst werden können, die die örtliche Realität gut kennen. Dies wird zu einer Rationalisierung der Zentralverwaltung des Staates führen, die sich auf die großen Probleme staatlichen und internationalen Interesses konzentrieren können wird.

In 50 Jahren wird der Wohnungsbedarf weitgehend befriedigt sein; infolgedessen wird die Bautätigkeit erheblich vermindert und vor allem auf eine qualitative Aufwertung der bestehenden Gebäude ausgerichtet werden.

Die Wirtschaft im Allgemeinen wird sich stabilisieren, es wird den heutigen Wettlauf nach „immer mehr und immer größer“ nicht mehr geben. Die Menschen werden sich auf die wesentlichen Dinge konzentrieren und auf Überflüssiges verzichten und die heutige Lebensweise somit verlangsamen. Durch den Verzicht auf den Massenkonsum, der den Erwerb einer Vielzahl zum Großteil unnützer Dinge bewirkt, werden sich leicht wichtige Werte wiederentdecken lassen, die heute vielleicht ein wenig vernachlässigt werden, die aber das Leben aufheitern und die Lebensqualität verbessern können.

Comm. Pietro Tosolini, geboren in Bozen am 08.09.1932, Mittelschule bei den Franziskanerpatern in Bozen, anschließend Geometeroberschule; er ist im Bauwesen, im Finanzsektor und im Hotelgewerbe tätig und gesetzlicher Vertreter einer Reihe von Gesellschaften, darunter Generalbau AG, Habitat AG, Hotel Palace AG, Landesbau AG, Iniziative Methab GmbH.
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